IMMOBILIENKAUF IN SPANIEN
Der Kauf einer Immobilie in Spanien ist relativ unkompliziert. Vor dem Kauf einer Immobilie benötigt der ausländische Käufer eine NIE (Steuernummer), die von einer Polizeistation beantragt und erhalten werden muss. Normalerweise wird die NIE für spanische oder EU-Bürger am selben Tag bearbeitet und kann für andere einige Wochen dauern.
Für Käufer / Investoren außerhalb der Europäischen Union ist es gut zu wissen, dass Sie bei einer Investition von mindestens 500.000 € in spanische Immobilien das Golden Visa-Programm beantragen können, um ein Aufenthaltsvisum in Spanien zu erhalten. Das Goldene Visum umfasst auch Ihre Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern) und das Goldene Visum gilt auch für unverheiratete Paare. Alle Familienmitglieder haben Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie staatlicher Gesundheitsversorgung und Schulbildung. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, können Sie mit dem Goldenen Visum unbegrenzt innerhalb der EU reisen. unmarried couples. All family members will have access to public services such as state health care and schooling. If you like to travel within the EU, the Golden Visa allows you unlimited travel within the EU.
Das Goldene Visum ist auch verfügbar, wenn Sie in ein spanisches Unternehmen investieren. Wenn Sie ein Investor sind und ein Immobiliengeschäft erwerben möchten, kontaktieren Sie uns bitte, während wir möglicherweise das richtige Immobiliengeschäft für Sie haben.
Was ist beim Kauf einer Immobilie in Spanien zu beachten?
BEAUFTRAGEN SIE EINEN RECHTSANWALT VOR ORT
Der Anwalt, der vor Ort sein sollte und Ihre Sprache spricht, führt die erforderlichen Überprüfungen der Eigentumsdokumentation durch und vervollständigt die gesetzlichen Anforderungen des Verkaufs. Die erste Prüfung besteht darin, aus dem Grundbuch eine „Nota Simple“ zu erhalten, die den eingetragenen Eigentümer identifiziert und Einzelheiten zu Hypotheken oder Embargos auf dem Grundstück enthält. Sie sollten vom Verkäufer Quittungen für die Zahlung von IBI (Impuestos sobre bienes Inmuebles), der jährlichen Grundsteuer, erhalten.
RESERVIERUNGS DEPOSIT
Nachdem der Preis vereinbart und die „Nota Simple“ überprüft wurde, müssen Sie eine Kaution hinterlegen, um die Immobilie vom Markt zu nehmen und zu reservieren, bis Sie den Kauf beim Notar durchführen können. Ihr Anwalt erstellt zu diesem Zweck ein formelles Angebot und einen Kaufvertrag.
AUSTAUSCH VON PRIVATVERTRAG
Der Austausch privater Verträge oder die Unterzeichnung einer Kaufoption würde normalerweise etwa zwei Wochen nach der formellen Annahme eines Angebots erfolgen, wenn der Anwalt seine Recherchen abgeschlossen hat. Der Vertrag würde alle vereinbarten Bedingungen enthalten und einen Termin für die Immobilien Übertragung festlegen. Zu diesem Zeitpunkt ist es üblich, dass der Käufer eine Anzahlung von 10% leistet.
ABSCHLUSS BEIM NOTAR
An dem zugewiesenen Tag werden der Käufer und der Verkäufer (oder ihre Bevollmächtigten) das Büro des Notars besuchen, um die „Escritura de Compraventa“ (die Eigentumsurkunde) zu unterzeichnen, aus der hervorgeht, dass die Immobilie schuldenfrei verkauft wird. Der Notar überprüft die Bedingungen nicht, sondern bestätigt lediglich, dass die Parteien ihnen zugestimmt haben. Zu diesem Zeitpunkt wird der Restbetrag der Zahlung geleistet und der Besitz geht auf den Käufer über.
STEUER & GEBÜHREN
Es sind drei Gebühren zu zahlen: Anwaltsgebühr, Notargebühr und Grundbuchgebühren. Es gibt auch zwei Steuern, Transfer Tax (ITP) und Plus Valia.
Die Grunderwerbsteuer für Wiederverkaufsimmobilien beträgt 8% bis 11,5% oder 10% IVA-Steuer für neue Immobilien. Die Notar- und Grundbuchgebühren betragen 0,5% bis 1%.
WER ZAHLT WAS?
Es ist üblich, dass der Käufer die oben genannten Gebühren und Steuern zahlt, mit Ausnahme des „Plus Valia“, die vom Verkäufer zu zahlen ist. Der Verkäufer zahlt seine eigene Kapitalertragssteuer sowie die Maklergebühr.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen von allgemeinem Interesse sind und nur als Leitfaden dienen. Gesetze und Steuersätze ändern sich im Laufe der Zeit. Es gibt keine Garantie dafür, dass diese Informationen aktuell sind. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Anwalt, um die neuesten Informationen zu erhalten.